1. Anwendung der Bedingungen und Zustandekommen des Vertrags
1.1 Diese Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für und haben Vorrang vor allen widersprüchlichen Bedingungen oder Bestimmungen, die in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung, einem (angenommenen oder anderweitigen) Auftrag oder einer anderen Vereinbarung über die Lieferung von Ausrüstung und Dienstleistungen durch VoCoVo enthalten sind oder auf die darin verwiesen wird, sowie vor allen Geschäftsbedingungen, die durch Gesetz, Handelsbrauch, Praxis oder regelmäßige Verhaltensweise impliziert sind, sowie vor den Geschäftsbedingungen des Kunden, die hiermit ausgeschlossen werden.
1.2 Ergänzungen, Änderungen oder Ausschlüsse dieser Bedingungen sind für VoCoVo nur dann bindend, wenn sie schriftlich erfolgen und von ihrem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet sind.
1.3 Jedes Angebot, jeder Vorschlag und jede Antwort seitens VoCoVo auf eine Angebotsaufforderung ist unverbindlich und kann jederzeit durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung zurückgezogen werden.
1.4 Die Annahme eines Angebots, eines Vorschlags oder einer Antwort seitens VoCoVo auf eine Angebotsaufforderung, eine Leistungsbeschreibung, einen Konzeptnachweis oder einen Projektplan durch den Kunden oder die Erteilung eines Auftrags durch den Kunden, der sich auf eines dieser Dokumente bezieht, stellt ein Kaufangebot dar. Ein Vertrag tritt in Kraft, sobald VoCoVo ein solches Angebot formell annimmt, den Auftrag bestätigt oder mit den Arbeiten gemäß dem Auftrag beginnt.
2. Lieferung
2.1 Die Ausrüstung wird FOT oder FOB (nach Vereinbarung) am vereinbarten Bestimmungsort unter Verwendung branchenüblicher Verpackungs- und Transportmethoden geliefert.
2.2 VoCoVo bemüht sich nach besten Kräften, vereinbarte Leistungstermine einzuhalten, diese Termine sind jedoch unverbindlich und zeitliche Vorgaben sind für die Erfüllung nicht wesentlich.
2.3 VoCoVo haftet nicht für nicht oder mangelhaft gelieferte Ausrüstung, es sei denn, der Kunde informiert schriftlich und mit Nachweisen über die nicht oder mangelhaft gelieferte Ausrüstung innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem voraussichtlichen Lieferdatum, wobei der Umfang der Haftung von VoCoVo und der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden im Ersatz der mangelhaften oder nicht gelieferten Ausrüstung oder in einer entsprechenden Anpassung des Rechnungsbetrags besteht.
3. Zahlung, Eigentum und Risiko.
3.1 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum. Auf überfällige Beträge fallen täglich Zinsen in Höhe von Libor + 4 % an. Das Eigentum an der Ausrüstung geht mit der vollständigen Bezahlung auf den Kunden über; das Verlustrisiko geht mit der Lieferung auf den Kunden über.
4. Projektmanagement und Änderungen.
4.1 Jede Partei bestimmt einen Projektmanager für einen Vertrag, der als Ansprechpartner in allen Belangen zu diesem Vertrag fungiert.
4.2 Der Kunde bereitet die entsprechenden Räumlichkeiten für die Ausrüstung und Dienstleistungen vor, stellt die Informationen, Materialien und Einrichtungen zur Verfügung, die VoCoVo benötigt, um seine Verpflichtungen zu erfüllen, holt alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen ein und beachtet alle anwendbaren Gesetze in Bezug auf diese.
4.3 Wünscht der Kunde eine Änderung des Geltungsbereichs eines Vertrages, so hat er die Einzelheiten zu diesem Änderungswunsch schriftlich mitzuteilen. VoCoVo legt innerhalb einer angemessenen Frist eine schriftliche Schätzung der für die Durchführung der Änderung erforderlichen Zeit, der voraussichtlichen Auswirkungen der Änderung, etwaiger Änderungen der Preise und Gebühren sowie aller anderen erforderlichen Änderungen an dem Vertrag vor.
4.4 Eine Änderung eines Vertrages wird erst dann wirksam, wenn sich die Parteien schriftlich auf die erforderlichen Änderungen der Preise, Gebühren sowie anderer relevanter vertraglicher Bestimmungen geeinigt haben.
5. Preise, Gebühren und Zahlung
5.1 Der Kunde erwirbt die Ausrüstung und die Dienstleistungen von VoCoVo zu dem Preis und den Gebühren, die in dem Vertrag enthalten sind oder auf die dort Bezug genommen wird, oder, falls dort nicht enthalten oder dort nicht darauf Bezug genommen, wie sie in den zum Datum des Vertrages gültigen Preislisten von VoCoVo aufgeführt sind.
5.2 Alle Preise und Dienstleistungsgebühren verstehen sich zuzüglich aller Mehrwert-, Umsatz-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie aller anderen vergleichbaren Abgaben und die von einer staatlichen Behörde erhoben werden.
5.3 Ist der Kunde verpflichtet, von einer an VoCoVo geschuldeten Zahlung einen Steuerabzug oder -einbehalt vorzunehmen, ist dieser Betrag so zu erhöhen, dass VoCoVo einen Betrag erhält, der dem Betrag entspricht, den sie ohne den Abzug erhalten hätten.
6. Eingeschränkte Garantie.
6.1 VoCoVo garantiert für 12 Monate ab dem Datum der Lieferung („Garantiefrist“), dass die Ausrüstung den von VoCoVo herausgegebenen Produktspezifikationen entspricht, die in dem Vertrag enthalten sind oder auf die darin Bezug genommen wird, oder, falls dort nicht enthalten oder dort nicht darauf Bezug genommen, den entsprechenden von VoCoVo herausgegebenen Produktspezifikationen, die zum Zeitpunkt der Lieferung in Kraft sind, und dass sie frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
6.2 MIT AUSNAHME DER PRODUKTGARANTIEN GEMÄSS ABSCHNITT 6.1 ÜBERNIMMT VOCOVO KEINERLEI GARANTIE IN BEZUG AUF DIE AUSRÜSTUNG, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER (aa) GARANTIE FÜR DIE MARKTGÄNGIGE QUALITÄT oder (bb) GARANTIE FÜR DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ, REGELMÄSSIGE VERHALTENSWEISE, LEISTUNGSERBRINGUNG ODER ANDERWEITIG.
6.3 VoCoVo sichert dem Kunden zu, die Dienstleistungen mit Personal zu erbringen, das über die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen verfügt und die Leistungen fach- und sachgerecht in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Branchenstandards für vergleichbare Leistungen erbringt.
6.4 MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 6.3 DARGELEGTEN GARANTIEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN ÜBERNIMMT VOCOVO KEINERLEI GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN. ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN WERDEN AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT.
6.5 VoCoVo wird nach eigenem Ermessen entweder: (i) die Ausrüstung, die gegen Abschnitt 6.1 verstößt, reparieren oder ersetzen oder (ii) den Preis für diese Ausrüstung erstatten.
6.6 VoCoVo wird nach eigenem Ermessen (i) die unter Verstoß gegen Abschnitt 6.3 erbrachten Dienstleistungen nachbessern oder neu erbringen oder (ii) den Preis für diese Dienstleistungen erstatten.
6.7 DIE IN ABSCHNITT 6.5 UND 6.6 GENANNTEN RECHTSMITTEL STELLEN DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN UND DIE GESAMTE HAFTUNG VON VOCOVO FÜR JEGLICHE VERLETZUNG DER IM VORLIEGENDEN ABSCHNITT 6 GENANNTEN BESCHRÄNKTEN GARANTIEN DAR.
7. Vertrauliche Informationen und Rechte an geistigem Eigentum
7.1 Eine Vertragspartei verpflichtet sich, alle vertraulichen und geschützten Informationen, die der Gegenpartei und ihren verbundenen Unternehmen gehören oder sich auf sie beziehen, vertraulich zu behandeln und nur in dem Umfang zu verwenden, der erforderlich ist, um die ihr im Rahmen eines Vertrages übertragenen Rechte zu genießen und die ihr auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen, und sie sorgt dafür, dass ihre verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Mitarbeiter dies ebenfalls tun.
7.2 Alle Rechte an geistigem Eigentum und alle anderen Rechte an der Ausrüstung, den damit verbundenen Materialien und den Dienstleistungen sind und bleiben Eigentum von VoCoVo. Es werden keinerlei Lizenzen oder andere Rechte in Bezug darauf gewährt, außer wie im vorliegenden Abschnitt 7 ausdrücklich angegeben.
7.3 VoCoVo lizenziert dem Kunden die Rechte des geistigen Eigentums an der Ausrüstung und den mit ihr zusammenhängenden Materialien kostenlos auf einer nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren und weltweiten Grundlage nur in dem Umfang, der unbedingt erforderlich ist, um den Kunden in die Lage zu versetzen, die Ausrüstung wie von den Parteien vorgesehen angemessen zu nutzen.
8.1 Haftungsbeschränkung.
8.1 IN KEINEM FALL HAFTET VOCOVO GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINEM DRITTEN FÜR NUTZUNGSAUSFALL, GESCHÄFTSVERLUSTE, EINKOMMENSVERLUSTE, FIRMENWERTVERLUSTE, GEWINNVERLUSTE, DATENVERLUSTE ODER -VERFÄLSCHUNGEN ODER FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND UNABHÄNGIG DAVON, OB VOCOVO AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT, UND UNGEACHTET DER TATSACHE, DASS EIN VEREINBARTES ODER SONSTIGES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT.
8.2 IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON VOCOVO, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINER VEREINBARUNG ERGIBT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINER VERTRAGSVERLETZUNG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ERGIBT, DIE SUMME DER BETRÄGE, DIE AN VOCOVO FÜR DIE HIER VERKAUFTE(N) AUSRÜSTUNG UND DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLT WURDEN, ODER DEN GEGENWERT VON EINER MILLION PFUND STERLING (1.000.000 GBP) IN DER LOKALEN WÄHRUNG, JE NACHDEM, WELCHER BETRAG NIEDRIGER IST.
8.3 Die in den Abschnitten 8.1 und 8.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für (i) die Haftung aufgrund von Betrug, arglistiger Täuschung, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten seitens VoCoVo und (ii) für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen seitens VoCoVo.
9. Versicherung.
VoCoVo und der Kunde sind verpflichtet, auf eigene Kosten eine Versicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die insbesondere, aber nicht ausschließlich, eine Betriebshaftpflichtversicherung (einschließlich gesetzlicher und Produkthaftpflicht) mit einer Deckungssumme von mindestens zwei Millionen Pfund Sterling (2.000.000 GBP) pro Schadensfall umfasst.
10. Kündigung.
Zusätzlich zu allen Rechtsmitteln, die in diesen Bedingungen vorgesehen sind:
10.1 Kann jede Partei eine Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei (i) einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen begeht oder (ii) gegen den Vertrag verstößt und dieser Verstoß dreißig (30) Tage nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über den Verstoß nicht behoben wird; oder (iii) zahlungsunfähig wird oder Gegenstand eines Konkurs-, Zwangsverwaltungs- oder Reorganisationsverfahrens oder einer Abtretung zugunsten von Gläubigern wird.
10.2 Bleiben alle Bestimmungen dieser Bedingungen, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, bei oder nach Kündigung oder Ablauf eines Vertrages in Kraft zu treten oder in Kraft zu bleiben, in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
10.3 Die Kündigung eines Vertrages berührt nicht die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Rechte, Rechtsbehelfe, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Vertragsparteien.
11. Einhaltung der Gesetze.
Sowohl VoCoVo als auch der Kunde verpflichten sich, bei der Durchführung eines Vertrages alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten, einschließlich aller Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung, Sklaverei, Zwangs- und Kinderarbeit sowie zur Aus- und Einfuhr.
12. Informationssicherheits- und Datenschutzrichtlinie.
VoCoVo bemüht sich, die Informationssicherheits- und Datenschutzrichtlinien des Kunden in allen wesentlichen Punkten einzuhalten, haftet jedoch nicht für Sicherheitsverletzungen, Virusinfektionen oder ähnliches im IT-System des Kunden.
13. Datenschutz
13.1 Die Parteien erklären sich damit einverstanden, die Bestimmungen des UK Data Protection Act 2018 bzw. der EU-DSGVO 2016 („Datenschutzgesetze“) bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen eines Vertrages einzuhalten, soweit die Datenschutzgesetze auf eine von ihnen Anwendung finden.
13.2 Die Parteien sind sich einig, dass mit Ausnahme von Geschäftskontaktdaten, die von VoCoVo zur Verwaltung des Kundenkontos und in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzrichtlinie verarbeitet werden, keine personenbezogenen Daten für die Verarbeitung gemäß einem Vertrag erforderlich sind.
14. Abtretung.
Keine der Parteien ist berechtigt, ihre Rechte abzutreten oder ihre Verpflichtungen aus einem Vertrag zu delegieren, ohne dass die andere Partei zuvor schriftlich ihre Zustimmung erteilt hat, die nicht ohne Grund verweigert oder verzögert werden darf. VoCoVo ist jedoch berechtigt, alle oder einzelne seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden unterzuvergeben.
15. Keine Partnerschaft.
Nichts in diesen Bedingungen oder in einem Vertrag soll eine Partnerschaft oder ein gemeinsames Unternehmen, ein Arbeitsverhältnis oder ein treuhänderisches Rechtsverhältnis begründen oder darf als solches angesehen werden.
16. Sprache, geltendes Recht und Gerichtsstand.
Die englische Fassung dieser Bedingungen hat Vorrang vor jeder Übersetzung. Bei Verträgen, die im Vereinigten Königreich, im EWR und in anderen Ländern mit Ausnahme der USA, Kanadas und Mexikos abgeschlossen werden, unterliegen diese Bedingungen und diese Verträge den Gesetzen Englands und sind entsprechend auszulegen; alle Streitigkeiten und Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die im Zusammenhang mit diesen Verträgen, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen entstehen, werden von den englischen Gerichten entschieden. Bei Verträgen, die in den USA, Mexiko und Kanada abgeschlossen werden, unterliegen diese Bedingungen und diese Verträge den Gesetzen des Bundesstaates Illinois und sind entsprechend auszulegen; alle Streitigkeiten und Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die im Zusammenhang mit diesen Verträgen, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen entstehen, werden von den Bundesgerichten der USA oder den Gerichten des Bundesstaates Illinois, jeweils mit Sitz in Chicago, Cook County, entschieden.